I. Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG (nachfolgend CHEFS CULINAR) über das Hosting von Standardsoftware ergänzend zu den Regelungen des Abschnittes A. aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen „Softwarekauf“ (nachfolgend AVB).
II. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Vergütung
(1) Soweit ausdrücklich vereinbart, überlässt CHEFS CULINAR dem Kunden für die Dauer der Vereinbarung über das Hosting Speicherplatz und erforderliche Rechnerleistung auf einem Server eines Dritten. Die Leistungen beinhalten ausschließlich die Installation und den Betrieb von vom Kunden gekaufter und ggf. angepasster Standardsoftware von CHEFS CULINAR auf diesem Server. CHEFS CULINAR stellt einen Internet-basierten Zugriff auf die auf dem Server installierte und ggf. angepasste Standardsoftware bereit und hält ihn für die Dauer dieser Vereinbarung aufrecht. CHEFS CULINAR übermittelt dem Kunden rechtzeitig die für den Zugriff erforderlichen Zugangsdaten.
(2) Für einen Internet-basierten Zugriff müssen die dem Kunden bekannten Systemvoraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere werden für die Nutzung der Software ein Computer und eine Internetverbindung (DSL mit mindestens 128 Kbit/s) benötigt. Die dabei ggf. anfallenden Verbindungsentgelte trägt der Kunde. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs sowie seiner Computer.
(3) Im Übrigen gilt für Hostingleistungen B.I.(2), (3) und (5) der AVB entsprechend.
(4) Die Vergütung für das Hosting ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. C.VII.(2) und (3) der AVB gilt entsprechend.
III. Instandhaltung, Gewährleistung
(1) CHEFS CULINAR wird auftretende Sach- und Rechtsmängel in angemessener Zeit beseitigen. B.IX.(5) Satz 1 bis 3 der AVB gilt entsprechend.
(2) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
(3) Das Recht des Kunden zur Minderung in Form der Kürzung oder des Einbehalts der Vergütung für Hostingleistungen ist ausgeschlossen. Bereicherungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche gilt ausschließlich A.V. der AVB.
IV. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde garantiert, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde garantiert, dass durch die Verwendung der Inhalte keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und dass er ggf. erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen eingeholt hat. Der Kunde stellt CHEFS CULINAR von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen des Datenschutzes, frei, die gegen CHEFS CULINAR in Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung erhoben werden sollten. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die CHEFS CULINAR durch eine angemessene Rechtsverteidigung entstanden sind.
V. Laufzeit, Kündigung
(1) Die Hostingleistungen beginnen mit Installation der Software auf dem Server. Die Vereinbarung über das Hosting wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden, erstmals jedoch nach Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Der Softwarekaufvertrag bleibt von einer Kündigung unberührt. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Wird der Softwarekaufvertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die gehostete Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde schützt Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter und wird sie nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Der Kunde informiert CHEFS CULINAR unverzüglich darüber, falls Dritte in den Besitz von Zugangsdaten gelangt sein sollten. Die Mitwirkungspflichten des Kunden aus C.VI. (2), (3), (6), (9) und (10) der AVB gelten entsprechend.
Stand (06.12.2023)