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Lösungen

Einkauf & Lager

Mit JOMOsoft erledigst du Bestellungen bei Lieferanten automatisch und genau, behältst den Überblick über deine Lagerbestände und verfolgst Warenbewegungen lückenlos – für reibungslose Abläufe und volle Kostenkontrolle.

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Planung & Produktion

Du möchtest Menüs und Speisepläne strukturiert planen, die Produktion steuern und dabei Nährwerte, Allergene und Zusatzstoffe im Blick behalten? Kein Problem!

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Service & Verkauf

JOMOsoft nimmt die Bestellungen deiner Gäste mühelos auf, managt den Verkaufsprozess effizient und sorgt dafür, dass alles reibungslos beim Gast ankommt.

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Controlling & Verwaltung

JOMOsoft sorgt dafür, dass du alle Ausgaben im Blick behältst, deinen Einkauf optimierst und jederzeit fundierte Entscheidungen für eine wirtschaftliche Küche treffen kannst.

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Nachhaltigkeit

Ressourcenschonende Entscheidungen sind dir wichtig? JOMOsoft hilft dir dabei umweltbewusst und clever zu arbeiten. Let's go green!

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Vernetzte Küche

Mit JOMOsoft wird deine Küche zur Smart Kitchen, in der alle Abläufe durch intelligente Schnittstellen miteinander verbunden sind – für eine moderne, digital gestützte Küchenorganisation.

Unsere Partner & Schnittstellen
Herausforderungen

Personal gezielt unterstützen

Angesichts von Fachkräftemangel sorgt der gezielte Einsatz von Technologien dafür, Überlastung zu reduzieren und ungelerntes Personal effizient zu integrieren.

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Wirtschaftliche Ziele sicher erreichen

Die Außer-Haus-Verpflegung steht unter Kostendruck, da Budgets knapp sind und Lieferengpässe, Energiekosten sowie fehlende Transparenz die Lage verschärfen.

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Gesetzliche Vorgaben einhalten

Die Einhaltung der LMIV erfordert eine IT-gestützte Datenquelle, die Nachhaltigkeit fördert und zukünftige Entwicklungen unterstützt.

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Nachhaltig wirtschaften

Nachhaltigkeit wird durch steigende Nachfrage, Klimabilanzen und den Fokus junger Generationen auf nachhaltige Produkte immer wichtiger, oft mit dem Eindruck hoher Investitionen.

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Mehrere Betriebe verwalten

Häufig managen Kunden in der Außer-Haus-Verpflegung zentral gesteuerte Einrichtungen, kämpfen mit Budget- und Qualitätsabweichungen und streben gleichzeitig ein konsistentes Image sowie die Einhaltung von Standards an.

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Arbeitsprozesse durch digitale Tools optimieren

Die Digitalisierung ist für viele Küchenkräfte eine Herausforderung, da manuelle Abläufe zu Papierchaos und mangelnder Transparenz führen, was die Organisation erschwert.

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News Referenzen Über Uns

AVB - Lieferantenschnittstelle ASCII

Unterstützung bei der Einrichtung einer „Lieferantenschnittstelle“ unter Verwendung des Austauschformats ASCII

 

I. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend AVB) gelten für Geschäftsbeziehungen von Lieferanten (nachfolgend Lieferant genannt) mit CHEFS CULINAR Software und Consulting GmbH & Co. KG (nachfolgend CHEFS CULINAR Software und Consulting). Sie gelten nur, wenn der Lieferant Unternehmer nach § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Lieferanten werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als CHEFS CULINAR Software und Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Angebotsschreiben von CHEFS CULINAR Software und Consulting sind unverbindlich und stellen kein Vertragsangebot im rechtlichen Sinne dar. Die Bestellung durch den Lieferanten gilt als verbindliches Vertragsangebot; CHEFS CULINAR Software und Consulting kann dieses Vertragsangebot entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Leistungserbringung annehmen.

II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Diese AVB gelten für die beratende Unterstützung des Lieferanten bei der Einrichtung einer Schnittstelle zwischen dem Lieferanten und einem gemeinsamen Kunden der Parteien (nachfolgend Lieferantenschnittstelle) und der Freischaltung dieser und ggf. weiterer Schnittstellen zwischen Lieferant und gemeinsamem Kunden. Die Lieferantenschnittstelle ist Bestandteil der JOMOsoft-Software und basiert auf dem ASCII-Standard. Die Lieferantenschnittstelle ermöglicht Lieferanten, Artikeldaten aus ihren Katalogen in Form einer ASCII-Datei dem gemeinsamen Kunden bereitzustellen, der sie dann in seine JOMOsoft-Software einpflegen kann.
(2) Zum Leistungsumfang von CHEFS CULINAR Software und Consulting gehören die Freischaltung der Schnittstelle, die Übersendung einer Schnittstellenbeschreibung per E-Mail sowie Beratung (nachfolgend zusammenfassend Einrichtungsunterstützung). CHEFS CULINAR Software und Consulting behält sich vor, die Struktur der Lieferantenschnittstelle zu ändern, sofern dies aufgrund von Updates von JOMOsoft-Software notwendig erscheint. CHEFS CULINAR Software und Consulting wird den Lieferanten über eine Änderung der Lieferantenschnittstelle informieren.
(3) Im Rahmen der Einrichtungsunterstützung schuldet CHEFS CULINAR Software und Consulting weder den Import von Lieferantendaten noch die Generierung von ASCII-Dateien. Den einmaligen Import von Lieferantendaten, die Generierung einer ASCII-Datei und ggf. deren Upload in das System des gemeinsamen Kunden kann der Lieferant bei CHEFS CULINAR Software und Consulting gesondert und kostenpflichtig in Auftrag geben.

III. Leistungsort, Leistungszeit, Teilleistungen, Verzug
(1) Die Einrichtungsunterstützung findet nur online, per E-Mail und/oder telefonisch statt. Die Leistungen werden montags bis freitags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr erbracht.
(2) Angaben zu Leistungsfristen sind unverbindlich. CHEFS CULINAR Software und Consulting kann die Einrichtungsunterstützung aus wichtigem Grund absagen. CHEFS CULINAR Software und Consulting wird dem Lieferanten die Terminabsage rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Lieferant in Annahmeverzug befindet oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist und CHEFS CULINAR Software und Consulting aus diesem Grunde seine Leistung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen konnte.
(3) CHEFS CULINAR Software und Consulting kann Teilleistungen erbringen, soweit diese für den Lieferanten sinnvoll nutzbar sind.
(4) Der Eintritt des Leistungsverzugs von CHEFS CULINAR Software und Consulting bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Lieferanten erforderlich.
(5) Die Rechte des Lieferanten nach VI. und die gesetzlichen Rechte von CHEFS CULINAR Software und Consulting bleiben unberührt.

IV. Vergütung, Fälligkeit, Aufrechnungsverbot
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Die Vergütung und sonstige Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesen AVB und der Auftragsbestätigung erhält CHEFS CULINAR Software und Consulting eine nach tatsächlichem Aufwand zu berechnende Vergütung.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zu zahlen. Leistet der Lieferant trotz Fälligkeit nicht, so gerät er dadurch in Verzug.
(3) In der Vergütung für die Freischaltung der Lieferantenschnittstelle ist eine telefonische Beratung enthalten, wenn sie in der Auftragsbestätigung explizit ausgewiesen ist. Mit der in der Auftragsbestätigung genannten einmaligen Gebühr für die Freischaltung der Lieferantenschnittstelle ist nur die Freischaltung der jeweiligen Schnittstelle(n) zu einem gemeinsamen Kunden der Parteien abgegolten. Die Freischaltung für weitere Kunden ist gesondert zu beauftragen. Der Begriff des gemeinsamen Kunden umfasst auch die mit dem jeweiligen Kunden verbundenen Unternehmen gemäß § 15 Aktiengesetz (AktG).
(4) Der Lieferant darf nur gegen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen von CHEFS CULINAR Software und Consulting aufrechnen. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte des Lieferanten.

V. Pflichten des Lieferanten
(1) Der Lieferant ist nicht berechtigt, Dokumentationen, Handbücher und sonstige Unterlagen, die er im Rahmen der Einführungsunterstützung erhalten hat, im Original oder in Kopie, ganz oder in Auszügen, an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten nicht gemeinsame Kunden der Parteien. Der Lieferant steht dafür ein, dass diese Verpflichtung von seinen Mitarbeitern eingehalten wird.
(2) Der Lieferant stimmt sich mit dem gemeinsamen Kunden ab, wie die ASCII-Datei dem Kunden übermittelt werden soll. Ist eine Übermittlung unter Verwendung des File-Transfer-Protokolls (FTP) vereinbart, so ist die ASCII-Datei auf dem System des Kunden abzuspeichern. Der Lieferant soll seine Katalogdaten, die er dem gemeinsamen Kunden als ASCII-Datei bereitstellt, regelmäßig aktualisieren.

VI. Haftungsbeschränkung, Verjährung
(1) CHEFS CULINAR Software und Consulting haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt
- im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden durch Verletzung von Leben, Leib und/oder Gesundheit,
- bei Arglist von CHEFS CULINAR Software und Consulting und/oder
- im Umfang einer von CHEFS CULINAR Software und Consulting ggf. übernommenen Garantie.
(2) Vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) ist bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht die Haftung von CHEFS CULINAR Software und Consulting der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von CHEFS CULINAR Software und Consulting ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden CHEFS CULINAR Software und Consulting nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(5) Ansprüche des Lieferanten gegen CHEFS CULINAR Software und Consulting verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus VI.(1) und (2).

VII. Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Lieferanten
(1) CHEFS CULINAR Software und Consulting verarbeitet und nutzt die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) CHEFS CULINAR Software und Consulting ist berechtigt, die in der XML-Datei ggf. enthaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Lieferanten im Rahmen dieser AVB zu verarbeiten und zu nutzen. CHEFS CULINAR Software und Consulting wird diese Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ausschließlich zur Kommunikation zwischen CHEFS CULINAR Software und Consulting, dem Lieferanten und dem gemeinsamen Kunden verwenden, soweit dies zur Nutzung der Lieferantenschnittstelle und/oder der JOMOsoft-Software erforderlich ist. Die Katalogdaten werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben.

VIII. Schriftform, Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabreden zu Verträgen zwischen den Parteien werden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung, Änderung
oder den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von CHEFS CULINAR Software und Consulting. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AVB und den Verträgen der Parteien ist Kleve.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AVB und von Verträgen der Parteien berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der jeweils weggefallenen Bestimmung so weit wie möglich zu verwirklichen.

(Stand 21.01.2022)